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Kontopfändung & P-Konto
Eine Kontopfändung trifft Betroffene meist ohne Vorwarnung: Die Karte funktioniert nicht mehr, Miete und Einkäufe sind plötzlich nicht mehr bezahlbar. Wichtig ist jetzt schnelles, geordnetes Handeln. Wir zeigen Ihnen die nötigen Schritte und unterstützen Sie dabei, Ihr Existenzminimum zu sichern.
Das übernehmen wir für Sie
- Sofortige Einordnung: was die Pfändung bedeutet und was jetzt zu tun ist
- Unterstützung bei der Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto
- Hinweise zu Freibeträgen und zur Bescheinigung für erhöhten Schutz
- Aufnahme der Pfändung in die Gesamtübersicht Ihrer Verbindlichkeiten
- Ziel: Aufhebung der Pfändung im Zuge der Schuldenregulierung
- Auf Wunsch Begleitung der Kommunikation mit der Bank
Vertraulich sprechen
Am schnellsten geht es telefonisch. Wenn Sie lieber schreiben, schicken Sie uns eine E-Mail. Ihre Anfrage ist kostenfrei und wird streng vertraulich behandelt.
01234 567895 E-Mail schreibenHäufige Fragen
Wie schnell komme ich wieder an mein Geld?
Jede Bank muss Ihr bestehendes Girokonto auf Ihren Antrag hin in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Damit ist ein gesetzlicher Grundfreibetrag pro Monat geschützt. Je schneller der Antrag gestellt wird, desto schneller sind Sie wieder handlungsfähig.
Wie hoch ist der geschützte Freibetrag?
Die Freibeträge werden regelmäßig angepasst, zuletzt jährlich. Eine verbindliche aktuelle Zahl nennt Ihnen Ihre Bank oder die amtliche Bekanntmachung der Pfändungsfreigrenzen. Bei Unterhaltspflichten kann der Schutz mit einer Bescheinigung erhöht werden, auch dabei unterstützen wir Sie.
Verschwindet die Pfändung durch das P-Konto?
Nein, das P-Konto schützt nur Ihr Existenzminimum. Die Forderung dahinter bleibt bestehen. Deshalb gehen wir beides an: kurzfristig den Schutz Ihres Kontos, dauerhaft die Regulierung der Schuld, die zur Pfändung geführt hat.
Der erste Schritt ist der schwerste. Machen Sie ihn heute.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Ihre Anfrage ist kostenfrei, unverbindlich und streng vertraulich. Sie bekommen innerhalb von 48 Stunden eine persönliche Antwort.