Partnervereinbarung
Kurz lesen, unterschreiben, loslegen
Das ist die Vereinbarung zwischen dir und honeyflow. Sie ist bewusst kurz und in normaler Sprache geschrieben. Lies sie einmal durch, trag unten deine Angaben ein und unterschreibe mit dem Finger oder der Maus. Du bekommst eine Kopie per E-Mail.
- Keine Pflichten, keine Kosten, keine Mindestumsätze
- Provision auf jede bezahlte Webseite und Betreuung
- Kündbar mit einem Monat Frist, von beiden Seiten
Vereinbarung für Vertriebspartner
zwischen der honeyflow GmbH, Weiherstrasse 22, 8280 Kreuzlingen, Schweiz ("honeyflow", "wir") und dir, der Person oder Firma, die unten unterschreibt ("Partner", "du"). Fassung vom 15. September 2026.
Schön, dass du dabei bist. Hier steht alles, was zwischen uns gilt. Wir haben es so geschrieben, dass man es ohne Anwalt versteht. Ist trotzdem etwas unklar, frag uns einfach.
1. Worum es geht
Du kennst Firmen, die eine neue Webseite brauchen, und stellst den Kontakt zu uns her. Den Rest übernehmen wir: Wir bauen die Webseite, schließen den Vertrag mit dem Kunden, schreiben die Rechnung und kümmern uns danach um ihn. Für deine Vermittlung bekommst du Provision.
Rechtlich bist du dabei selbständiger Handelsvertreter und nicht bei uns angestellt. Verträge mit Kunden schließen wir selbst, eine Vollmacht dafür brauchst und hast du nicht. Bitte versprich Kunden nur, was in unseren veröffentlichten Angeboten, Preisen und Bedingungen steht.
2. Du bist frei
- Ob, wann, wo und wie viel du vermittelst, entscheidest du allein. Es gibt keine Mindestumsätze, keine Berichte, keine Pflichtschulungen, keine Arbeitszeiten und kein zugewiesenes Gebiet.
- Du darfst gern auch für andere Firmen tätig sein.
- Mitmachen kostet nichts. Deine eigenen Auslagen, zum Beispiel für Fahrten oder Telefon, trägst du selbst.
3. Deine Kunden bleiben deine Kunden
- Ein Kunde gehört zu dir, wenn er bei seiner Anfrage deinen Partnercode nennt. Oder wenn du uns die Firma vorher gemeldet hast und wir dir das bestätigt haben.
- Das bleibt so, solange der Kunde bei uns ist, auch bei späteren Aufträgen.
- Melden zwei Partner dieselbe Firma, zählt die frühere Meldung. Lässt sich das nicht klären, gilt, was der Kunde sagt.
- Hat eine Firma schon vor deiner Meldung bei uns angefragt oder ist sie bereits unser Kunde, können wir sie dir leider nicht zuordnen.
4. Das bekommst du
| Wofür | Deine Provision | Wann |
|---|---|---|
| Jede Webseite, die durch dich zustande kommt | 20 % vom Grundpreis | einmalig, sobald der Kunde bezahlt hat |
| Jede Betreuung, die einer deiner Kunden bucht | 15 % vom Monatsbeitrag | jeden Monat, solange der Kunde die Betreuung bezahlt |
| Jede Webseite, die ein Partner vermittelt, den du geworben hast (Teambonus) | 5 % vom Grundpreis, steigend mit der Zahl deiner bezahlten Webseiten in zwölf Monaten (eigene und die deines Teams): ab 3 Webseiten 6 %, ab 10 7 %, ab 25 7,5 % | einmalig, sobald der Kunde bezahlt hat |
| Startbonus: ein Teampartner, den du geworben hast, erreicht seine 2., 5. und 10. bezahlte Webseite | 200 €, 500 € und 1.000 €, je Teampartner einmal je Stufe, gezählt über seine ganze Zeit im Programm (Auszahlung in Franken: CHF 300, 750 und 1'500). Der Startbonus ist eine Aktion für das Jahr 2026 und gilt für Webseiten, die im Jahr 2026 bezahlt werden; über eine Verlängerung entscheidet honeyflow und gibt sie rechtzeitig bekannt. Eine Webseite für die eigene Firma des Teampartners zählt nicht mit, auch nicht für Teambonus und Stufen | einmalig, sobald die jeweilige Webseite vollständig bezahlt ist |
| Jede Webseite, die ein Partner deines Partners vermittelt (Netzwerkbonus, dritte Ebene) | 2,5 % vom Grundpreis, ab der ersten Webseite | einmalig, sobald der Kunde bezahlt hat |
| Jede Betreuung eines Kunden deines Partners, dazu die der dritten Ebene | 5 % bzw. 2,5 % vom Monatsbeitrag | jeden Monat, solange der Kunde die Betreuung bezahlt |
- Provision gibt es auf die Webseite und auf die Betreuung, sonst auf nichts. Gemeint sind der Grundpreis des gebuchten Pakets und der Monatsbeitrag der laufenden Betreuung. Alles, was ein Kunde darüber hinaus bestellt, ist nicht provisionspflichtig: Individualprogrammierung, Sonderwünsche, eigene Funktionen, Schnittstellen, Shops, Texte, Fotos, Filme, Schulungen und sonstige Einzelleistungen. Das gilt auch dann, wenn wir sie zusammen mit der Webseite anbieten oder auf derselben Rechnung ausweisen.
- Ändert der Kunde seine Betreuung, ändert sich auch deine Provision. Maßgeblich ist immer der Monatsbeitrag, den der Kunde gerade bezahlt. Bucht er ein kleineres Paket, sinkt deine Provision ab diesem Monat entsprechend. Bucht er ein größeres, steigt sie. Kündigt er die Betreuung, endet die Provision dafür.
- Gerechnet wird immer ohne Mehrwertsteuer. Grundpreis und Monatsbeitrag sind die Beträge ohne Mehrwertsteuer. Kommt auf die Rechnung des Kunden Mehrwertsteuer dazu, zählt sie nicht mit. Ein Beispiel: Kostet eine Webseite 8'990 Franken plus Mehrwertsteuer, sind deine 20 Prozent 1'798.00 Franken, auch wenn der Kunde mit Steuer mehr überweist. Nebenkosten wie Domain, Lizenzen oder Leistungen Dritter zählen ebenfalls nicht mit.
- Deine Provision entsteht, sobald das Geld des Kunden bei uns eingeht. Zahlt er in Raten, bekommst du deinen Anteil mit jeder Rate. Zahlt er nicht, gibt es leider auch keine Provision. Bekommt ein Kunde Geld zurück, geht auch dein Anteil zurück: Wir verrechnen ihn mit deiner nächsten Gutschrift. Reicht die nicht aus oder gibt es keine mehr, zahlst du den Betrag innerhalb von 30 Tagen zurück. Das gilt für Provision, Teambonus und Startbonus gleichermaßen.
- Den Startbonus zahlen wir aus, sobald die Widerrufs- und Rücktrittsfristen des Kunden abgelaufen sind, spätestens 60 Tage nach seiner letzten Zahlung.
- Möchtest du einem Kunden entgegenkommen, darfst du ihm aus deiner Provision einen Nachlass geben. Der Nachlass geht von deiner Provision ab, unser Anteil bleibt gleich. Wie viel, legst du bei jedem Kunden einzeln fest, wenn du ihn uns meldest, spätestens bevor er unser Angebot bekommt. Danach gilt diese Aufteilung für den Auftrag. Dem Kunden gegenüber nennen wir nur seinen Preis, nicht deine Aufteilung.
- Der Teambonus gilt für zwei Ebenen unter dir: für Partner, die du selbst geworben hast und die bei ihrer Anmeldung deinen Code angegeben haben (Ebene 2), und für die Partner, die diese wiederum geworben haben (Ebene 3). Tiefer geht es nicht. Dein geworbener Partner behält trotzdem seine vollen 20 Prozent.
- Damit der Teambonus fair bleibt, gelten diese Regeln.
- Keinen Teambonus und keinen Startbonus gibt es für Partner aus deinem Haushalt, für Personen, die bei dir angestellt sind, für deine eigene Firma und für Firmen, an denen du oder jemand aus deinem Haushalt beteiligt ist. Selbständige Partner mit eigener Vereinbarung, eigener Firma und eigener Steuer zählen dagegen voll, auch wenn sie zu deinem Netzwerk oder deiner Organisation gehören.
- Ausgezahlt wird der Teambonus, sobald du selbst mindestens eine bezahlte Webseite vermittelt hast. Bis dahin sammelt er sich an. Auf Ebene 3 muss der Partner dazwischen selbst eine bezahlte Webseite vermittelt haben. Solange das nicht der Fall ist, entsteht auf dieser Ebene kein Anspruch, auch nicht nachträglich für frühere Webseiten.
- Wer eigene Kunden über den Code eines anderen Partners abrechnet oder mit einem anderen Partner vereinbart, Provision oder Bonus zurückzugeben oder zu teilen, verliert Teambonus und Startbonus (siehe Ziffer 7).
- Für eine Webseite deiner eigenen Firma oder einer Firma, an der du beteiligt bist, gibt es keine Provision, keinen Teambonus und keinen Startbonus. Sie zählt auch für keine Stufe. Brauchst du selbst eine Webseite, sprich uns an, dann finden wir einen fairen Preis.
- Hört ein Teampartner auf, endet dein Teambonus auf seine künftigen Abschlüsse und auf die Betreuung seiner Kunden mit dem Ende seiner Vereinbarung. Bereits bezahlte Webseiten bleiben. Sein Anteil fällt an honeyflow, nicht an dich.
- So zählen wir die Stufen. Für die Stufenleiter zählen deine eigenen Webseiten und die deines Teams. Eine Webseite zählt erst, wenn sie vollständig bezahlt ist, bei Raten also mit der letzten Rate. Deine Provision bekommst du trotzdem mit jeder Rate. Geht das Geld für eine Webseite zurück, fällt sie aus der Zählung. Für die Team-Webseiten, die wir seitdem abgerechnet haben, gilt dann der Satz, der ohne sie gegolten hätte. Die Differenz verrechnen wir mit deiner nächsten Gutschrift.
5. So kommt das Geld zu dir
- Du musst keine Rechnung schreiben. Wir rechnen im Gutschriftverfahren ab und schicken dir bis zum 15. jedes Monats eine Gutschrift für den Vormonat per E-Mail. Mit deiner Unterschrift bist du mit diesem Verfahren einverstanden.
- Wohnst du in Deutschland oder Österreich, bekommst du Euro. Wohnst du in der Schweiz, bekommst du Franken. Zahlt ein Kunde in einer anderen Währung, rechnen wir zum Kurs am Tag des Zahlungseingangs um. Den Kurs findest du auf der Gutschrift.
- Wir überweisen auf dein Konto, sobald mindestens 50 Euro oder 50 Franken zusammengekommen sind. Kleinere Beträge bleiben stehen und kommen beim nächsten Mal mit.
- Auf der Gutschrift steht keine Mehrwertsteuer. Bist du selbst mehrwertsteuerpflichtig, sag uns das bitte mit deiner Steuernummer. Dann weisen wir die Steuer aus, soweit sie geschuldet ist.
- Stimmt etwas auf einer Gutschrift nicht, melde dich bitte innerhalb von 30 Tagen. Danach gilt die Gutschrift als in Ordnung.
6. Steuern und Abgaben
- Diese Seiten und alle unsere Auskünfte zu Steuern und Sozialversicherung sind allgemeine Hinweise nach bestem Wissen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen deiner Tätigkeit übernehmen wir keine Haftung, auch nicht für Nachzahlungen, Zinsen oder Bußgelder. Im Zweifel frag bitte einen Steuerberater oder Treuhänder.
- Stuft eine Behörde dich trotzdem als unselbständig ein und müssen wir deshalb Beiträge zur Sozialversicherung nachzahlen, dürfen wir den Anteil, den das Gesetz dir zuordnet, mit deinen Provisionen verrechnen, soweit das zulässig ist.
7. Wenn du aufhören möchtest
- Die Vereinbarung gilt ohne Enddatum. Beide Seiten können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen, eine E-Mail genügt.
- Nach einer solchen Kündigung gehst du nicht leer aus. Du bekommst weiterhin die Provision für Webseiten, die vor dem Ende durch dich zustande kamen und erst danach bezahlt werden. Und du bekommst die Betreuungsprovision für deine Kunden, solange diese ihre Betreuung behalten. Nur Teambonus und Startbonus enden mit der Vereinbarung.
- Gibt es einen wichtigen Grund, können beide Seiten sofort kündigen. Auf deiner Seite zählen dazu vor allem: Scheinkunden oder erfundene Angaben zu Kunden; Teampartner, die nur auf dem Papier bestehen oder über die du eigene Kunden abrechnest; Absprachen mit anderen Partnern, Provision oder Bonus zurückzugeben oder zu teilen; falsche Angaben zu Haushalt, Firma oder Beteiligung; Doppelmeldungen mit falschen Daten; falsche Zusagen gegenüber Kunden; unerlaubte Werbung.
- Kündigen wir wegen einer solchen Täuschung sofort, gilt:
- Für alle Vorgänge, die auf der Täuschung beruhen, ist nie ein Anspruch entstanden. Provisionen, Teamboni und Startboni, die wir daraus schon ausgezahlt haben, zahlst du zurück.
- Alle künftigen Zahlungen enden mit dem Tag der Kündigung: Provisionen für noch nicht bezahlte Aufträge, die Betreuungsprovision, Teambonus und Startbonus.
- Offene Gutschriften dürfen wir mit unseren Rückforderungen und unserem Schaden verrechnen und bis zur Klärung zurückhalten. Weitergehenden Schadenersatz behalten wir uns vor.
- Eine erneute Anmeldung als Partner ist ausgeschlossen, auch über eine andere Firma oder eine Person aus deinem Haushalt.
- Provisionen, die du vor der Kündigung ehrlich verdient hast und die schon fällig waren, bleiben dir nach der Verrechnung.
8. Worum wir dich bitten
- Du trittst als selbständiger Partner auf, nicht im Namen von honeyflow. Unseren Namen und unsere Unterlagen verwendest du so, wie wir sie dir geben, ohne sie zu verändern.
- Bitte keine irreführenden Aussagen, keine unaufgeforderten Massenmails und keine Werbung, die gegen Gesetze verstößt.
- Daten von Interessenten gibst du nur mit deren Einverständnis an uns weiter und nutzt sie für nichts anderes. Was du über unsere Kunden, Preise und Abläufe erfährst, bleibt unter uns.
9. Haftung
- Versprichst du einem Kunden mehr, als in unseren veröffentlichten Bedingungen steht, stehst du dafür selbst ein.
- Provision schulden wir dir so, wie es in dieser Vereinbarung steht. Ob wir einen Auftrag annehmen, entscheiden wir. Lehnen wir einen Kunden ab, entsteht keine Provision und auch kein Anspruch auf Ersatz.
10. Wenn sich etwas ändert
Provisionssätze und diese Vereinbarung können wir ändern. Wir kündigen das einen Monat vorher per E-Mail an. Für Kunden, die schon vor der Änderung zu dir gehörten, gelten weiter die alten Sätze. Bist du mit einer Änderung nicht einverstanden, kannst du bis zu dem Tag kündigen, an dem sie gilt.
11. Zum Schluss
- Es gilt Schweizer Recht, Gerichtsstand ist Kreuzlingen. Zwingende Vorschriften des Landes, in dem du wohnst, bleiben davon unberührt, vor allem die zum Schutz von Handelsvertretern.
- Sollte eine Regel unwirksam sein, gilt der Rest trotzdem.
- Mit deiner Unterschrift auf dem Bildschirm stimmst du dieser Vereinbarung zu. Du bekommst eine Kopie mit deinen Angaben und deiner Unterschrift per E-Mail. Wir bewahren sie auf, solange die Vereinbarung läuft, und danach so lange, wie das Gesetz es verlangt.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Angaben eintragen und unterschreiben
Alles mit Stern ist Pflicht. Du bekommst danach deine Kopie und innerhalb von zwei Werktagen deinen Partnercode.