Schweiz
Provision für Partner in der Schweiz
Du vermittelst Webseiten, wir zahlen dir Provision in Franken. Die honeyflow GmbH sitzt in Kreuzlingen, du auch irgendwo in der Schweiz. Vieles ist deshalb einfach. Zwei Dinge solltest du trotzdem wissen: Steuern und AHV. Hier steht alles Wichtige auf einer Seite.
Das Wichtigste in vier Sätzen
Du bekommst Franken
Deine Provision wird in Franken berechnet und auf dein Schweizer Konto überwiesen. Zahlt ein Kunde in Euro, rechnen wir zum Kurs am Zahltag um.
Du schreibst keine Rechnung
Wir rechnen jeden Monat ab und schicken dir eine Gutschrift. Das ist eine Abrechnung, die wir für dich erstellen. Du bewahrst sie auf, mehr nicht.
Keine Mehrwertsteuer
Auf der Gutschrift steht keine MWST. Bist du selbst mehrwertsteuerpflichtig, sag es uns. Die Pflicht beginnt in der Regel ab 100'000 Franken Umsatz im Jahr.
Steuern und AHV
Die Provision ist Einkommen, du gibst sie in der Steuererklärung an. Ob AHV-Beiträge anfallen und wer sie abrechnet, hängt von der Einstufung durch die Ausgleichskasse ab.
So kommt das Geld zu dir
17 % Provision im Jahr 2026
Die 17 % gelten als Aktion im Jahr 2026. Ob wir die Aktion 2027 weiterführen, ändern oder beenden, geben wir rechtzeitig vorher bekannt.

Der Kunde bezahlt seine Webseite
Provision entsteht erst, wenn die Firma, die du vermittelt hast, ihre Rechnung bei uns bezahlt hat. Bei der Betreuung jeden Monat, solange er dabei bleibt. Gerechnet wird immer vom Betrag ohne Mehrwertsteuer.
Du bekommst bis zum 15. eine Gutschrift per E-Mail
Immer für den Vormonat. Darauf stehen alle Provisionen: welche Firma, welcher Betrag, dazu dein Teambonus. Alles in Franken, ohne Mehrwertsteuer.
Wir überweisen in Franken auf dein Konto
Per normaler Banküberweisung, sobald mindestens 50 Franken zusammengekommen sind. Kleinere Beträge bleiben stehen und kommen im nächsten Monat mit.
Steueramt und AHV: worauf es ankommt
Das hängt davon ab, wie viel zusammenkommt und wie die Ausgleichskasse deine Tätigkeit einstuft. Drei Fälle zur Orientierung.
Ab und zu, nebenbei
- Bis 2'500 Franken Provision im Jahr
- Betrag in der Steuererklärung angeben
- AHV: Bis zu dieser Grenze werden Beiträge in der Regel nur erhoben, wenn du es verlangst
Typisch für Angestellte, die einen Bekannten mit Firma kennen.
Regelmässig, mit Plan
- Mehr als 2'500 Franken Provision im Jahr
- Die Ausgleichskasse entscheidet, ob deine Tätigkeit als selbständig oder unselbständig gilt
- Wer auf Provision vermittelt, gilt bei der AHV in der Regel als unselbständig. Dann rechnen wir die Beiträge ab und ziehen deinen Anteil von der Provision ab.
- Stuft dich die Kasse als selbständig ein, rechnest du selbst mit ihr ab
- Steuererklärung: Provision als Einkommen angeben
Der normale Weg, wenn du es ernst meinst.
Du hast eine GmbH oder AG
- Die Provision ist eine Einnahme deiner Firma
- Buchen wie jede andere Einnahme, Gutschrift als Beleg
- Ist deine Firma mehrwertsteuerpflichtig, sag es uns. Dann rechnen wir die MWST auf die Gutschrift dazu.
- Um Löhne und AHV kümmert sich deine Firma selbst
Für Einzelfirmen gilt die mittlere Karte.
Du bist angestellt?
Dann ändert sich an deinem Job nichts. Ein Nebenerwerb ist in der Schweiz erlaubt, solange er deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz macht und deine Arbeit nicht leidet. Schau trotzdem in deinen Arbeitsvertrag, viele verlangen, dass du eine Nebenbeschäftigung meldest. Melden reicht meistens.
Wie viel darf ich dazuverdienen?
So viel du willst. Es gibt keine Obergrenze. Aber es gibt Schwellen, ab denen etwas passiert. Die wichtigsten für Partner in der Schweiz:
| Schwelle | Was ab dort gilt |
|---|---|
| 50 Franken Guthaben | Ab hier zahlen wir aus. Darunter bleibt der Betrag stehen und kommt im nächsten Monat mit. |
| 2'500 Franken im Jahr | Bis hier werden AHV-Beiträge in der Regel nur erhoben, wenn du es verlangst. Darüber fallen Beiträge an. |
| 800 bis 2'400 Franken Abzug | Bei der Bundessteuer gibt es für einen Nebenerwerb als Angestellter einen Pauschalabzug von 20 Prozent der Einkünfte, mindestens 800 und höchstens 2'400 Franken. Die Kantone haben eigene Regeln. |
| 100'000 Franken Umsatz im Jahr | Ab hier wird die Mehrwertsteuer in der Regel ein Thema. Für einen Nebenerwerb weit weg. |
Einen steuerfreien Betrag für Nebenerwerb gibt es nicht. Die Provision kommt zu deinem übrigen Einkommen dazu und wird mit deinem persönlichen Satz besteuert. Wie hoch der ist, hängt von Kanton, Gemeinde und Gesamteinkommen ab.
Besondere Situationen: vorher fragen
In diesen Fällen kann eine Provision Folgen haben, die nichts mit dem Steueramt zu tun haben. Frag vorher bei der zuständigen Stelle nach:
- Quellensteuer (Ausweis B oder L): Frag bei deinem Steueramt nach, ob du für die Provision eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen musst. Die Frist dafür läuft in der Regel bis 31. März des Folgejahres.
- Arbeitslosentaggeld: Provision ist Zwischenverdienst und muss dem RAV gemeldet werden.
- IV-Rente, Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe, Prämienverbilligung: Provision wird als Einkommen angerechnet und muss gemeldet werden.
- Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland: Für dich gilt die Seite für Deutschland, weil du die Provision dort versteuerst.
Häufige Fragen
Muss ich eine Rechnung an honeyflow schreiben?
Nein. Wir erstellen jeden Monat eine Gutschrift für dich. Das ist in der Partnervereinbarung so festgelegt und ein ganz normaler Weg. Du heftest die Gutschrift ab und gibst die Summe in der Steuererklärung an.
Wird die Provision vom Betrag mit oder ohne MWST berechnet?
Immer ohne. Grundlage ist der Preis ohne Mehrwertsteuer, so steht es in der Partnervereinbarung. Kommt auf die Rechnung deines Kunden MWST dazu, zählt sie nicht mit. Beispiel Paket Premium für 8'990 Franken plus MWST: Deine Provision sind 17 Prozent von 8'990 Franken, also 1'528.30 Franken, auch wenn der Kunde mit Steuer mehr überweist.
Kommt auf die Provision Mehrwertsteuer?
Nur wenn du selbst mehrwertsteuerpflichtig bist, also mit allen deinen Einnahmen zusammen über 100'000 Franken im Jahr liegst. Dann sag es uns, und wir rechnen die MWST auf die Gutschrift dazu. Für alle anderen: keine MWST, nichts abzuführen.
Muss ich mich irgendwo anmelden?
Ein Gewerbe anmelden wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht. Das Steueramt erfährt von der Provision über deine Steuererklärung. Bei der AHV kommt es auf die Einstufung an: Gilt deine Tätigkeit als unselbständig, rechnen wir die Beiträge ab und du musst dich dafür nicht selbst anmelden. Gilt sie als selbständig, meldest du dich bei der Ausgleichskasse deines Kantons an.
Bin ich als Partner selbständig?
Die Vereinbarung ist kein Arbeitsvertrag. Für die AHV entscheidet aber die Ausgleichskasse, nicht wir und nicht du, und sie schaut auf die tatsächlichen Verhältnisse. Wer auf Provision für eine Firma vermittelt, gilt dort in der Regel als unselbständig, auch im Nebenerwerb. Als selbständig gilt nur, wer eine eigene Verkaufsorganisation hat, also eigene Geschäftsräume, eigenes Personal und eigene Kosten.
Gilt deine Tätigkeit als unselbständig, rechnen wir die AHV-Beiträge über unsere Abrechnung ab, wie ein Arbeitgeber. Du bekommst dann etwas weniger ausbezahlt, dafür ist die AHV erledigt. Bis 2'500 Franken im Jahr werden Beiträge in der Regel nur erhoben, wenn du es verlangst. Nimmst du über eine eigene GmbH oder AG teil, betrifft dich das nicht.
Wie viel darf ich steuerfrei dazuverdienen?
Einen eigenen Freibetrag für Provisionen gibt es nicht. Die Provision zählt zu deinem Einkommen. Bei der Bundessteuer gibt es für einen Nebenerwerb als Angestellter einen Pauschalabzug von 20 Prozent, mindestens 800 und höchstens 2'400 Franken. Ob er für dich gilt, sagt dir dein Steueramt oder Treuhänder.
Muss mein Arbeitgeber davon wissen?
Das steht in deinem Arbeitsvertrag. Viele Verträge verlangen, dass du eine Nebenbeschäftigung meldest. Verbieten darf der Arbeitgeber sie nur, wenn sie ihm Konkurrenz macht oder deine Arbeit leidet. Webseiten vermitteln tut in der Regel keins von beidem.
Ändert sich etwas bei Krankenkasse oder Unfallversicherung?
Bei der Krankenkasse hängt die Prämie nicht vom Einkommen ab. Eine Prämienverbilligung kann aber kleiner werden. Wie du gegen Unfall versichert bist, hängt von deiner übrigen Anstellung ab. Frag im Zweifel bei deiner Versicherung nach.
Wann genau bekomme ich mein Geld?
Provision entsteht, wenn der Kunde bezahlt hat, nicht wenn er unterschreibt. Wir rechnen bis zum 15. jedes Monats den Vormonat ab und überweisen, sobald mindestens 50 Franken zusammengekommen sind. Beim Paket Premium für 8'990 Franken sind das 1'528.30 Franken auf einen Schlag, die Betreuung kommt danach jeden Monat dazu.
Was passiert, wenn der Kunde nicht zahlt oder sein Geld zurückbekommt?
Zahlt der Kunde nicht, gibt es keine Provision. Bekommt er Geld zurück, nachdem wir dir schon Provision überwiesen haben, verrechnen wir den Anteil mit deiner nächsten Gutschrift.
Was ist, wenn mein Kunde in Euro zahlt?
Dann rechnen wir deine Provision zum Kurs am Tag des Zahlungseingangs in Franken um und überweisen Franken. Der Kurs steht auf der Gutschrift. Der Betrag in Franken steht mit der Gutschrift fest.
Meldet honeyflow meine Provision dem Steueramt oder der AHV?
Das hängt von der Einstufung ab. Gilt deine Tätigkeit als unselbständig, rechnen wir die AHV-Beiträge wie ein Arbeitgeber ab und stellen dir einen Lohnausweis aus. Die Angabe in deiner Steuererklärung bleibt in jedem Fall deine Sache.
Wie wird der Teambonus behandelt?
Genau wie die Provision. Er steht auf derselben Gutschrift, wird in Franken überwiesen und gehört zu denselben Einkünften.
Wie lange muss ich die Gutschriften aufbewahren?
Mit Firma in der Regel zehn Jahre, wie alle Buchhaltungsbelege. Ohne Firma mindestens, bis die Steuerveranlagung des Jahres rechtskräftig ist. Wir bewahren alle Gutschriften ebenfalls auf und schicken sie dir auf Wunsch erneut.
Ich wohne in Deutschland oder in Österreich. Gilt das auch für mich?
Nein, diese Seite gilt für Partner mit Wohnsitz in der Schweiz. Für Deutschland gibt es eine eigene Seite: Provision für Partner in Deutschland. Die Seite für Österreich folgt. Bis dahin frag uns, wir schicken dir die Kurzfassung.
Wichtig: Wir sind keine Steuerberater
Diese Seite erklärt, wie das Partnerprogramm aus unserer Sicht funktioniert und worauf Partner in der Schweiz erfahrungsgemäss achten müssen. Sie ist keine Steuer- oder Rechtsberatung und ersetzt keine. Zahlen und Grenzen ändern sich, und jeder Kanton hat eigene Regeln. Wir halten die Seite nach bestem Wissen aktuell, können aber keine Gewähr übernehmen. Für steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Folgen deiner Tätigkeit übernehmen wir keine Haftung. So steht es auch in der Partnervereinbarung.
Bei Fragen zu deiner persönlichen Situation wende dich an einen Treuhänder oder direkt an die Ausgleichskasse und das Steueramt deines Kantons. Beide geben kostenlos Auskunft. Stand dieser Seite: 2. Oktober 2026.
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