Schweiz
Provision für Partner in der Schweiz
Du vermittelst Webseiten, wir zahlen dir Provision in Franken. Die honeyflow GmbH sitzt in Kreuzlingen, du auch irgendwo in der Schweiz. Vieles ist deshalb einfach. Zwei Dinge solltest du trotzdem wissen: Steuern und AHV. Hier steht alles Wichtige auf einer Seite.
Das Wichtigste in vier Sätzen
Du bekommst Franken
Deine Provision wird in Franken berechnet und auf dein Schweizer Konto überwiesen. Zahlt ein Kunde in Euro, rechnen wir zum Kurs am Zahltag um.
Du schreibst keine Rechnung
Wir rechnen jeden Monat ab und schicken dir eine Gutschrift. Das ist eine Abrechnung, die wir für dich erstellen. Du bewahrst sie auf, mehr nicht.
Keine Mehrwertsteuer
Solange du unter 100'000 Franken Umsatz im Jahr liegst, bist du nicht mehrwertsteuerpflichtig. Dann kommt auf die Provision keine MWST, und du führst nichts ab.
Du versteuerst selbst
Die Provision ist Einkommen aus einem Nebenerwerb. Du gibst sie in der Steuererklärung an und meldest sie bei der AHV, sobald sie regelmässig fliesst. Wir ziehen nichts ab.
So kommt das Geld zu dir

Der Kunde bezahlt seine Webseite
Provision entsteht erst, wenn der Betrieb, den du vermittelt hast, seine Rechnung bei uns bezahlt hat. Bei der Betreuung jeden Monat, solange er dabei bleibt. Gerechnet wird immer vom Betrag ohne Mehrwertsteuer.
Du bekommst bis zum 15. eine Gutschrift per E-Mail
Immer für den Vormonat. Darauf stehen alle Provisionen: welcher Betrieb, welcher Betrag, dazu dein Teambonus. Alles in Franken, ohne Mehrwertsteuer.
Wir überweisen in Franken auf dein Konto
Per normaler Banküberweisung, sobald mindestens 50 Franken zusammengekommen sind. Kleinere Beträge bleiben stehen und kommen im nächsten Monat mit.
Was du bei Steueramt und AHV tun musst
Das hängt davon ab, wie viel zusammenkommt. Drei Fälle decken fast alle Partner ab. Finde deinen.
Ab und zu, nebenbei
- Bis 2'500 Franken Provision im Jahr
- Keine Anmeldung nötig, nirgends
- Betrag in der Steuererklärung als Nebenerwerb angeben
- AHV: Beiträge nur, wenn du es selbst verlangst. Dein Hauptjob deckt dich schon ab.
Typisch für Angestellte, die einen Bekannten mit Betrieb kennen.
Regelmässig, mit Plan
- Mehr als 2'500 Franken Provision im Jahr
- Bei der Ausgleichskasse deines Kantons als Selbständigerwerbender im Nebenerwerb anmelden, ein Formular online
- AHV, IV und EO: rund 10 Prozent vom Gewinn, bei kleinen Beträgen weniger. Die Kasse stellt Rechnung.
- Steuererklärung: Provision minus Kosten als Einkommen aus Nebenerwerb
- Kein Gewerbe, kein Handelsregister. Das gibt es in der Schweiz erst ab 100'000 Franken Umsatz.
Der normale Weg, wenn du es ernst meinst.
Du hast schon eine Firma
- Die Provision ist eine normale Betriebseinnahme
- Buchen wie jede andere Einnahme, Gutschrift als Beleg
- Bist du mehrwertsteuerpflichtig, sag es uns. Dann rechnen wir die MWST auf die Gutschrift dazu.
- AHV läuft über deine Firma weiter wie bisher
Gilt für Einzelfirma, GmbH und AG.
Du bist angestellt?
Dann ändert sich an deinem Job nichts. Ein Nebenerwerb ist in der Schweiz erlaubt, solange er deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz macht und deine Arbeit nicht leidet. Schau trotzdem in deinen Arbeitsvertrag, viele verlangen, dass du eine Nebenbeschäftigung meldest. Melden reicht meistens.
Wie viel darf ich dazuverdienen?
So viel du willst. Es gibt keine Obergrenze. Aber es gibt Schwellen, ab denen etwas passiert. Die wichtigsten für Partner in der Schweiz:
| Schwelle | Was ab dort gilt |
|---|---|
| 50 Franken Guthaben | Ab hier zahlen wir aus. Darunter bleibt der Betrag stehen und kommt im nächsten Monat mit. |
| 2'500 Franken im Jahr | Bis hier ist ein Nebenerwerb für die AHV geringfügig: Beiträge nur auf deinen Wunsch. Darüber meldest du dich bei der Ausgleichskasse an und zahlst Beiträge auf den ganzen Betrag. |
| 800 bis 2'400 Franken Abzug | Bei der Bundessteuer darfst du für einen Nebenerwerb pauschal 20 Prozent der Einkünfte als Kosten abziehen, mindestens 800 und höchstens 2'400 Franken. Ohne Belege. Die Kantone haben ähnliche Regeln. |
| 100'000 Franken Umsatz im Jahr | Ab hier wirst du mehrwertsteuerpflichtig und musst eine Einzelfirma ins Handelsregister eintragen. Für einen Nebenerwerb weit weg. |
Einen steuerfreien Betrag für Nebenerwerb gibt es nicht. Die Provision kommt zu deinem übrigen Einkommen dazu und wird mit deinem persönlichen Satz besteuert. Wie hoch der ist, hängt von Kanton, Gemeinde und Gesamteinkommen ab. Als Faustregel: Wer gut verdient, gibt von jedem zusätzlichen Franken zwischen 20 und 35 Rappen an Steuern und rund 10 Rappen an die AHV ab.
Besondere Situationen: vorher fragen
In diesen Fällen kann eine Provision Folgen haben, die nichts mit dem Steueramt zu tun haben. Frag vorher bei der zuständigen Stelle nach:
- Quellensteuer (Ausweis B oder L): Die Provision ist nicht in der Quellensteuer drin. Du musst bis 31. März des Folgejahres eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen und die Provision dort angeben.
- Arbeitslosentaggeld: Provision ist Zwischenverdienst und muss dem RAV gemeldet werden.
- IV-Rente, Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe, Prämienverbilligung: Provision wird als Einkommen angerechnet und muss gemeldet werden.
- Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland: Für dich gilt die Seite für Deutschland, weil du die Provision dort versteuerst.
Häufige Fragen
Muss ich eine Rechnung an honeyflow schreiben?
Nein. Wir erstellen jeden Monat eine Gutschrift für dich. Das ist in der Partnervereinbarung so festgelegt und ein ganz normaler Weg. Du heftest die Gutschrift ab und gibst die Summe in der Steuererklärung an.
Wird die Provision vom Betrag mit oder ohne MWST berechnet?
Immer ohne. Grundlage ist der Preis ohne Mehrwertsteuer, so steht es in der Partnervereinbarung. Kommt auf die Rechnung deines Kunden MWST dazu, zählt sie nicht mit. Beispiel Paket Marktführer für 8'990 Franken plus MWST: Deine Provision sind 20 Prozent von 8'990 Franken, also 1'798.00 Franken, auch wenn der Kunde mit Steuer mehr überweist.
Kommt auf die Provision Mehrwertsteuer?
Nur wenn du selbst mehrwertsteuerpflichtig bist, also mit allen deinen Einnahmen zusammen über 100'000 Franken im Jahr liegst. Dann sag es uns, und wir rechnen die MWST auf die Gutschrift dazu. Für alle anderen: keine MWST, nichts abzuführen.
Muss ich mich irgendwo anmelden?
Ein Gewerbe anmelden wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht. Zwei Stellen sind wichtig: Das Steueramt erfährt es über deine Steuererklärung. Und die Ausgleichskasse deines Kantons, sobald du mehr als 2'500 Franken im Jahr Provision bekommst. Dort meldest du dich als Selbständigerwerbender im Nebenerwerb an, das ist ein Formular. Die Kasse prüft deine Angaben und stellt danach die AHV-Rechnung.
Ich arbeite nur für honeyflow. Bin ich dann überhaupt selbständig?
Mit der Partnervereinbarung bist du selbständiger Handelsvertreter, im Schweizer Recht heisst das Agent. Ob die AHV das genauso sieht, entscheidet in der Schweiz die Ausgleichskasse, nicht wir und nicht du. Sie schaut, ob du frei bist in dem, was du tust, und ob du ein eigenes Risiko trägst. Als Partner hast du keine Pflichten, keine Vorgaben, keine Zeiten und bekommst nur Geld, wenn ein Kunde zahlt. Das spricht klar für selbständig, auch wenn wir dein einziger Auftraggeber sind.
Stuft die Kasse dich trotzdem als unselbständig ein, ist das kein Drama: Dann rechnen wir die AHV-Beiträge über unsere Abrechnung ab, wie ein Arbeitgeber. Du bekommst etwas weniger ausbezahlt, dafür ist die AHV erledigt. Bis 2'500 Franken im Jahr spielt die Frage ohnehin keine Rolle.
Wie viel darf ich steuerfrei dazuverdienen?
Nichts, im Sinn eines eigenen Freibetrags. Die Provision zählt ab dem ersten Franken zu deinem Einkommen. Du darfst aber pauschal 20 Prozent als Kosten abziehen, mindestens 800 und höchstens 2'400 Franken, ohne Belege. Wer nur 1'000 Franken Provision bekommt, versteuert nach dem Abzug also 200 Franken.
Muss mein Arbeitgeber davon wissen?
Das steht in deinem Arbeitsvertrag. Viele Verträge verlangen, dass du eine Nebenbeschäftigung meldest. Verbieten darf der Arbeitgeber sie nur, wenn sie ihm Konkurrenz macht oder deine Arbeit leidet. Webseiten vermitteln tut in der Regel keins von beidem.
Ändert sich etwas bei Krankenkasse oder Unfallversicherung?
Bei der Krankenkasse nein, die Prämie hängt nicht vom Einkommen ab. Einzig eine Prämienverbilligung kann kleiner werden. Bei der Unfallversicherung: Solange du angestellt bist, bist du über den Arbeitgeber auch in der Freizeit versichert. Wer nur von Provisionen lebt, muss sich selbst gegen Unfall versichern, zum Beispiel über die Krankenkasse.
Wann genau bekomme ich mein Geld?
Provision entsteht, wenn der Kunde bezahlt hat, nicht wenn er unterschreibt. Wir rechnen bis zum 15. jedes Monats den Vormonat ab und überweisen, sobald mindestens 50 Franken zusammengekommen sind. Beim Paket Marktführer für 8'990 Franken sind das 1'798.00 Franken auf einen Schlag, die Betreuung kommt danach jeden Monat dazu.
Was passiert, wenn der Kunde nicht zahlt oder sein Geld zurückbekommt?
Zahlt der Kunde nicht, gibt es keine Provision. Bekommt er Geld zurück, nachdem wir dir schon Provision überwiesen haben, verrechnen wir den Anteil mit deiner nächsten Gutschrift. Das kommt praktisch nie vor, weil wir die Webseite vorab bauen und der Kunde weiss, was er bekommt.
Was ist, wenn mein Kunde in Euro zahlt?
Dann rechnen wir deine Provision zum Kurs am Tag des Zahlungseingangs in Franken um und überweisen Franken. Der Kurs steht auf der Gutschrift. Ein Risiko hast du nicht, der Betrag ist mit der Gutschrift fest.
Meldet honeyflow meine Provision dem Steueramt oder der AHV?
Nein. Wir überweisen den vollen Betrag und melden nichts, solange du selbständig bist. Deshalb ist die Angabe in deiner Steuererklärung und die Anmeldung bei der Ausgleichskasse deine Sache. Nur wenn die Ausgleichskasse dich als unselbständig einstuft, rechnen wir die AHV wie ein Arbeitgeber ab und stellen dir dafür einen Lohnausweis aus.
Wie wird der Teambonus behandelt?
Genau wie die Provision. Er steht auf derselben Gutschrift, wird in Franken überwiesen und gehört zu denselben Einkünften.
Wie lange muss ich die Gutschriften aufbewahren?
Mit Firma: zehn Jahre, wie alle Buchhaltungsbelege. Ohne Firma: bis die Steuerveranlagung des Jahres rechtskräftig ist. Wir bewahren alle Gutschriften ebenfalls auf und schicken sie dir auf Wunsch erneut.
Ich wohne in Deutschland oder in Österreich. Gilt das auch für mich?
Nein, diese Seite gilt für Partner mit Wohnsitz in der Schweiz. Für Deutschland gibt es eine eigene Seite: Provision für Partner in Deutschland. Die Seite für Österreich folgt. Bis dahin frag uns, wir schicken dir die Kurzfassung.
Wichtig: Wir sind keine Steuerberater
Diese Seite erklärt, wie das Partnerprogramm aus unserer Sicht funktioniert und worauf Partner in der Schweiz erfahrungsgemäss achten müssen. Sie ist keine Steuer- oder Rechtsberatung und ersetzt keine. Zahlen und Grenzen ändern sich, und jeder Kanton hat eigene Regeln. Wir halten die Seite nach bestem Wissen aktuell, können aber keine Gewähr übernehmen. Für steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Folgen deiner Tätigkeit übernehmen wir keine Haftung. So steht es auch in der Partnervereinbarung.
Bei Fragen zu deiner persönlichen Situation wende dich an einen Treuhänder oder direkt an die Ausgleichskasse und das Steueramt deines Kantons. Beide geben kostenlos Auskunft. Stand dieser Seite: 11. September 2026.
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