Für Partner in Deutschland

Provision, Gutschrift, Steuern: so läuft es

Du vermittelst Webseiten, wir zahlen dir Provision in Euro. Weil die honeyflow GmbH in der Schweiz sitzt, laufen ein paar Dinge anders als bei einer deutschen Firma. Meistens zu deinem Vorteil. Hier steht alles Wichtige auf einer Seite, mit allen Zahlen für 2026.

Deine Gutschrift für SeptemberBeispiel · kommt bis zum 15. Oktober per E-Mail
Webseite Paket BusinessMuster GmbH, 20 % von 4.497 €
899,40 €
Betreuung BusinessMuster GmbH, 15 % von 149 € im Monat
22,35 €
TeambonusWebseite deines Teampartners, 5 % von 4.497 €
224,85 €
StartbonusZweite bezahlte Webseite deines Teampartners
200,00 €
UmsatzsteuerLeistung an eine Firma in der Schweiz, in Deutschland nicht steuerbar
0,00 €
Überweisung an dich
1.346,60 €

Überweisung in Euro per SEPA. Keine Rechnung nötig, kein Wechselkurs.

Provision in Euro, kein Wechselkurs
Gutschrift von uns statt Rechnung von dir
Keine Umsatzsteuer auf die Provision
Du bist selbständig und versteuerst selbst

So kommt das Geld zu dir

Die Firma zahlt an uns, wir zahlen an dich. Du hast mit Rechnung, Mahnung und Steuer der Firma nichts zu tun. Beispiel mit dem Paket Business für 4.497 €.

1

Provision entsteht, wenn die Firma bezahlt hat

Nicht bei der Unterschrift, sondern wenn das Geld bei uns ist. Zahlt die Firma in drei Raten, kommt deine Provision in drei Teilen, nach jeder bezahlten Rate der passende Anteil. Bei der Betreuung jeden Monat, solange die Firma dabei bleibt.

2

Bis zum 15. kommt die Gutschrift per E-Mail

Immer für den Vormonat. Darauf stehen alle Provisionen: welche Firma, welcher Betrag, dazu dein Teambonus. Mit dem Vermerk: Leistung an eine Firma in der Schweiz, in Deutschland nicht steuerbar. Du heftest sie ab, mehr nicht.

3

Wir überweisen in Euro

Per normaler SEPA-Überweisung auf dein Konto. Der Franken kommt nirgends vor, deine Bank nimmt keine Gebühr. Ab 50 € wird ausgezahlt, kleinere Beträge bleiben stehen und kommen im nächsten Monat mit.

Was du beim Finanzamt tun musst

Mit der Partnervereinbarung bist du selbständiger Handelsvertreter, und Handelsvertreter sind in Deutschland Gewerbetreibende. Einen Bekannten einmal vermitteln ist eine gelegentliche Vermittlung, dafür brauchst du noch kein Gewerbe. Sobald du regelmäßig vermittelst, meldest du eins an. Das klingt größer, als es ist. Drei Fälle decken fast alle Partner ab.

Nebenbei, neben dem Job

  • Gewerbe im Nebenerwerb anmelden, beim Gewerbeamt deiner Gemeinde, meist online, einmalig etwa 20 bis 60 €
  • Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER abgeben
  • Einmal im Jahr: Steuererklärung mit Anlage G und Anlage EÜR. Provision minus Kosten, fertig.
  • Bis 410 € Gewinn im Jahr bleibt es für Angestellte steuerfrei

Der häufigste Fall: angestellt, und du kennst eine Firma, die eine neue Webseite braucht.

Hauptberuflich

  • Gewerbe anmelden wie links beschrieben
  • Krankenversicherung selbst regeln, freiwillig gesetzlich oder privat
  • Rentenversicherung prüfen, wenn du fast nur für honeyflow tätig bist (siehe Fragen unten)
  • Das Finanzamt legt vierteljährliche Vorauszahlungen fest
  • Gewerbesteuer erst ab 24.500 € Gewinn im Jahr

Wenn du davon leben willst.

Du hast schon eine Firma

  • Die Provision ist eine normale Betriebseinnahme, die Gutschrift ist dein Beleg
  • Passt die Vermittlung nicht zu deinem Gewerbe, die Tätigkeit beim Gewerbeamt ergänzen
  • In der Umsatzsteuer-Voranmeldung als nicht steuerbare Leistung eintragen. Dein Steuerberater kennt das.
  • Keine Umsatzsteuer-ID nötig, wir brauchen sie nicht

Gilt für Einzelunternehmer, GmbH, UG, GbR und Freiberufler.

Du bist angestellt?

Dann ändert sich an deinem Job nichts. Zwei Dinge solltest du trotzdem tun: Schau in deinen Arbeitsvertrag, ob du eine Nebentätigkeit melden musst. Das ist in vielen Verträgen so, und melden reicht meistens. Und wenn deine Nebeneinkünfte über 410 € im Jahr liegen, musst du eine Steuererklärung abgeben, auch wenn du sonst keine machst.

Ab welchem Betrag passiert was?

Dazuverdienen darfst du so viel du willst, eine Obergrenze gibt es nicht. Aber es gibt Schwellen, ab denen etwas passiert. Hier sind die wichtigsten für Partner in Deutschland, von klein nach groß.

  1. 256 €im Jahr

    Gelegentliche Vermittlung bleibt steuerfrei

    Vermittelst du nur einmal, ohne Gewerbe, bleibt die Provision bis 256 € im Jahr steuerfrei. Ein Euro darüber, und der ganze Betrag zählt.

  2. 410 €Gewinn im Jahr

    Nebeneinkünfte von Angestellten

    Bis dahin bleiben sie steuerfrei. Darüber musst du eine Steuererklärung abgeben. Bis 820 € wird die Steuer noch abgemildert.

  3. 565 €im Monat

    Familienversicherung bei der Krankenkasse

    Bist du über Ehepartner oder Eltern kostenlos mitversichert, endet das über dieser Grenze (2026). Dann brauchst du eine eigene Versicherung.

  4. 603 €im Monat

    Rentenversicherung bei nur einem Auftraggeber

    Verdienst du hauptberuflich mehr als das allein bei honeyflow, ohne eigene Angestellte, zahlst du selbst in die gesetzliche Rente ein (2026). Nebenbei fast nie ein Thema.

  5. 12.348 €Einkommen im Jahr

    Grundfreibetrag 2026

    Erst wenn dein gesamtes Einkommen (Lohn plus Provision plus alles andere) darüber liegt, fällt überhaupt Einkommensteuer an.

  6. 24.500 €Gewinn im Jahr

    Freibetrag bei der Gewerbesteuer

    Darunter zahlst du als Gewerbetreibender keine Gewerbesteuer. Für eine GmbH gilt der Freibetrag nicht.

  7. 25.000 €Umsatz im Jahr

    Kleinunternehmergrenze bei der Umsatzsteuer

    Für deine Provision ohne Bedeutung: Sie läuft ohnehin ohne Umsatzsteuer und zählt nach unserem Verständnis nicht zu dieser Grenze.

Wie hoch deine Steuer am Ende ist, hängt von deinem gesamten Einkommen ab. Als Faustregel: Wer schon gut verdient, gibt von jedem zusätzlichen Euro Provision zwischen 30 und 45 Cent ans Finanzamt ab. Wer wenig verdient, deutlich weniger.

Besondere Situationen: vorher fragen

In diesen Fällen kann eine Provision Folgen haben, die nichts mit dem Finanzamt zu tun haben. Frag vorher kurz bei der zuständigen Stelle nach.

Familienversichert bei der Krankenkasse

Es gibt eine monatliche Einkommensgrenze (2026: 565 €). Darüber fällt die kostenlose Mitversicherung über Ehepartner oder Eltern weg.

Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Elterngeld, BAföG

Provision wird angerechnet oder muss gemeldet werden. Vorher bei der Stelle nachfragen, die das Geld auszahlt.

Beamte

Eine Nebentätigkeit gegen Geld muss der Dienstherr genehmigen. Der Antrag ist Routine, gestellt wird er vor dem ersten Abschluss.

Rente

Bei der normalen Altersrente darfst du unbegrenzt dazuverdienen. Bei der Erwerbsminderungsrente gibt es Grenzen, dort vorher bei der Rentenversicherung fragen.

Häufige Fragen

Muss ich eine Rechnung an honeyflow schreiben?

Nein. Wir erstellen jeden Monat eine Gutschrift für dich. Das ist in der Partnervereinbarung so festgelegt und beim Finanzamt ein ganz normaler Weg (Abrechnung durch den Empfänger). Du heftest die Gutschrift ab und gibst die Summe in der Steuererklärung an.

Wird die Provision vom Betrag mit oder ohne Steuer berechnet?

Immer ohne. Grundlage ist der Preis ohne Umsatzsteuer, so steht es in der Partnervereinbarung. Bei Firmen in Deutschland ist das ohnehin der Rechnungsbetrag, weil wir im Reverse-Charge-Verfahren ohne Umsatzsteuer abrechnen. Beispiel Paket Business für 4.497 €: Deine Provision sind 20 Prozent davon, also 899,40 €.

Kommt auf die Provision Umsatzsteuer?

Nein. Du erbringst deine Leistung für eine Firma in der Schweiz. Solche Leistungen sind in Deutschland nicht steuerbar. Es gibt weder 19 Prozent obendrauf noch irgendetwas abzuführen. Wenn du eine Firma hast, trägst du den Betrag in der Voranmeldung zur Umsatzsteuer als nicht steuerbare sonstige Leistung ein. Eine Zusammenfassende Meldung ist nicht nötig, weil die Schweiz nicht in der EU ist.

Ich bin Kleinunternehmer. Ändert sich dadurch etwas?

Nein. Die Provision läuft ohne Umsatzsteuer, egal ob du Kleinunternehmer bist oder nicht. Nach unserem Verständnis zählt sie auch nicht zur Kleinunternehmergrenze von 25.000 €, weil sie in Deutschland nicht steuerbar ist. Lass das im Zweifel von deinem Steuerberater bestätigen.

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Sobald du regelmäßig vermittelst: ja. Mit der Partnervereinbarung bist du selbständiger Handelsvertreter, und Handelsvertreter sind nach deutschem Recht Gewerbetreibende. Das gilt auch, wenn du nur nebenbei vermittelst oder wenig zusammenkommt. Einen einzigen Bekannten einmal vermitteln ist dagegen eine gelegentliche Vermittlung. Dafür brauchst du kein Gewerbe, die Provision gibst du als sonstige Einkünfte in der Steuererklärung an, bis 256 € im Jahr bleibt sie steuerfrei.

Die Anmeldung geht beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde, meist online, dauert wenige Minuten und kostet einmalig etwa 20 bis 60 €. Als Tätigkeit passt "Handelsvertreter, Vermittlung von Webseiten". Danach hast du einen Monat Zeit, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER abzugeben.

Was ist mit der IHK?

Mit der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer, ohne etwas zu tun. Bis 5.200 € Gewinn im Jahr zahlst du keinen Beitrag, solange du nicht im Handelsregister eingetragen bist. Darüber sind es bei einem kleinen Gewerbe meist unter 100 € im Jahr. Die IHK meldet sich von selbst.

Wie viel darf ich steuerfrei dazuverdienen?

Einen eigenen Freibetrag für Provisionen gibt es nicht. Du versteuerst deinen Gewinn, also Provision minus deine Kosten, zum Beispiel Fahrten, Telefon oder einen Teil deines Internetanschlusses. Bist du angestellt, bleiben Nebeneinkünfte bis 410 € Gewinn im Jahr steuerfrei, bis 820 € wird die Steuer abgemildert.

Darüber zählt dein gesamtes Einkommen: Liegt es unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026), zahlst du keine Einkommensteuer. Sonst wird die Provision mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert, wie ein Gehaltsplus.

Muss mein Arbeitgeber davon wissen?

Das steht in deinem Arbeitsvertrag. Die meisten Verträge verlangen, dass du eine Nebentätigkeit meldest. Verbieten darf der Arbeitgeber sie nur, wenn sie ihm Konkurrenz macht oder deine Arbeit leidet. Webseiten vermitteln tut in der Regel keins von beidem.

Ändert sich etwas bei meiner Krankenversicherung?

Wenn du angestellt und selbst versichert bist: nein, solange die Nebentätigkeit nebenberuflich bleibt. Wenn du über Ehepartner oder Eltern familienversichert bist: Es gibt eine monatliche Einkommensgrenze (2026: 565 €). Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, zählt die Provision zum beitragspflichtigen Einkommen. Frag im Zweifel kurz bei deiner Kasse nach.

Wann genau bekomme ich mein Geld?

Provision entsteht, wenn die Firma bezahlt hat, nicht wenn sie unterschreibt. Wir rechnen bis zum 15. jedes Monats den Vormonat ab und überweisen, sobald mindestens 50 € zusammengekommen sind. Bei einer Webseite im Paket Business sind das 899,40 € auf einen Schlag, bei Ratenzahlung in drei Teilen. Die Betreuung kommt danach jeden Monat dazu.

Was passiert, wenn die Firma nicht zahlt oder ihr Geld zurückbekommt?

Zahlt die Firma nicht, gibt es keine Provision. Bekommt sie Geld zurück, nachdem wir dir schon Provision überwiesen haben, verrechnen wir den Anteil mit deiner nächsten Gutschrift. Das kommt praktisch nie vor, weil wir die Startseite vorab bauen und die Firma weiß, was sie bekommt.

Gibt es ein Wechselkursrisiko?

Nein. Die Firma zahlt in Euro, deine Provision wird in Euro berechnet und in Euro überwiesen. Der Franken kommt nirgends vor.

Meldet honeyflow meine Provision ans deutsche Finanzamt?

Nein. Wir sind eine Schweizer Firma und führen für dich nichts ab und melden nichts. Deshalb ist die Angabe in deiner Steuererklärung deine Pflicht. Das Geld kommt von einer ausländischen Firma auf dein Konto, das ist völlig normal und kein Problem, solange du es angibst.

Wie wird der Teambonus behandelt?

Genau wie die Provision. Er steht auf derselben Gutschrift, wird in Euro überwiesen und gehört zu denselben Einkünften.

Wie lange muss ich die Gutschriften aufbewahren?

Acht Jahre, wie alle Belege deines Gewerbes. Wir bewahren alle Gutschriften ebenfalls auf und schicken sie dir auf Wunsch erneut.

Ich arbeite nur für honeyflow. Bin ich dann scheinselbständig?

Nein. Scheinselbständig ist, wer wie ein Angestellter arbeitet: mit Anweisungen, festen Zeiten, Berichtspflicht, ohne eigenes Risiko. Als Partner bist du selbständiger Handelsvertreter. Du hast keine Pflichten, keine Vorgaben und bekommst nur Geld, wenn eine Firma zahlt. Das ist echte Selbständigkeit, auch wenn wir dein einziger Auftraggeber sind.

Eine Sache gilt trotzdem: Wer selbständig ist, keine Angestellten hat und mehr als fünf Sechstel seines Gewinns von einem einzigen Auftraggeber bekommt, muss selbst in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, rund ein Fünftel des Gewinns. Das greift nur, wenn du mit den Provisionen über die Geringfügigkeitsgrenze kommst, also mehr als 603 € im Monat (2026) allein von uns verdienst. Gründer können sich auf Antrag für die ersten drei Jahre befreien lassen. Als Nebenverdienst neben einem Job ist das fast nie ein Thema, als Hauptverdienst schon. Dann frag bei der Deutschen Rentenversicherung nach.

Ich wohne in der Schweiz oder in Österreich. Gilt das auch für mich?

Nein, diese Seite gilt für Partner mit Wohnsitz in Deutschland. Für die Schweiz gibt es eine eigene Seite: Provision für Partner in der Schweiz. Die Seite für Österreich folgt. Bis dahin frag uns, wir schicken dir die Kurzfassung.

Wichtig: Wir sind keine Steuerberater

Diese Seite erklärt, wie das Partnerprogramm aus unserer Sicht funktioniert und worauf Partner in Deutschland erfahrungsgemäß achten müssen. Sie ist keine Steuer- oder Rechtsberatung und ersetzt keine. Zahlen und Grenzen ändern sich fast jedes Jahr, wir halten die Seite nach bestem Wissen aktuell, können aber keine Gewähr übernehmen. Für steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Folgen deiner Tätigkeit übernehmen wir keine Haftung. So steht es auch in der Partnervereinbarung.

Bei Fragen zu deiner persönlichen Situation wende dich an einen Steuerberater. Für die Gewerbeanmeldung und die erste Steuererklärung reicht oft ein Termin von einer Stunde. Stand dieser Seite: 15. September 2026.

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